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NICHTIGKEITSVERFAHREN VOR DEM US-PATENTAMT

Patentverletzungsklagen werden typischerweise nicht ohne vorhergehende reifliche Überlegung über Vor- und Nachteile eines solchen Schrittes eingereicht. Nichtigkeitsanträge vor dem US-Patentamt sollten dann fast immer als eine adäquate Antwort in Betracht gezogen werden. 

Slater Matsil ist eingehend mit den Prozeduren und Strategien vertraut um den besten Weg durch die zahlreichen verfahrensrechtlichen Herausforderungen zu finden, die sich aus dem America Invents Act (AIA) ergeben. Wir waren beispielsweise eine der ersten Kanzleien, die ein Nichtigkeitsverfahren vor dem Patentamt (Inter Partes Review) beantragten, nachdem dieses Rechtsinstitut 2013 eingeführt worden war. Überdies haben wir große Erfahrung in Patentanmelde- und Streitverfahren. Erfahrungen die von größter Wichtigkeit sind, um die Erfolgschancen bei einem Nichtigkeitsverfahren vor dem Patentamt zu erhöhen.

Unsere Erfahrung in Gerichts- und Anmeldeverfahren gibt uns das nötige Praxiswissen, um Patente in unterschiedlichen Nichtigkeitsverfahren erfolgreich zu verteidigen bzw. anzufechten. Zu unseren Leistungen nach derPatenterteilung gehören:

  • Inter Partes Review (IPR)
  • Patente auf Geschäftsmethoden (Covered Business Method – CBM)
  • Post Grant Review (PGR)
  • Patentanfechtungsverfahren durch Erfinder (Derivation Proceeding) 
  • Koordination von Nichtigkeitsverfahren vor dem Patentamt mit Klageverfahren vor Gerichten