Internationale Anwaltskanzleien
Da viele unserer Mandanten außerhalb der USA angesiedelt sind, pflegen wir schon lange Beziehungen mit Kanzleien in der ganzen Welt. Häufig ziehen diese uns in Patentfragen zu Rate, die das US-amerikanische Recht betreffen.
Internationale Anwaltskanzleien
Diese Mandanten kennen sich bestens in ihrem eigenen Rechtsraum aus und schätzen gerade deswegen einen erstklassigen Spezialisten in den USA, der dort Patentsachverhalte für sie handhaben kann. Im Gegenzug dazu vertrauen wir diesen Partnerfirmen und ziehen sie zu Rate falls unsere Mandanten aus den USA eine patentrechtliche Vertretung in anderen Ländern benötigen.
Gemeinsam mit internationalen Partnern führen wir auch Patenterteilungsverfahren für ausländische Erfindungen in den USA durch. Darüber hinaus ziehen uns die internationalen Partner bei zahlreichen anderen Fragestellungen hinzu, wie zum Beispiel bei patentvertraglichen Angelegenheiten, bei Nichtigkeitsverfahren vor dem US-Patentamt, bei Lizensierungen und natürlich in Streitfällen. Für viele Kanzleien in Europa und Asien sind wir die erste Wahl bei allen Themen, bei denen das US-Recht involviert ist.
Viele unserer Anwälte und Experten sind mehrsprachig und sprechen fließend die wichtigsten Hauptsprachen wie Englisch, Spanisch, Französisch, Chinesisch oder Deutsch. Dies erleichtert die Verständigung und das Verständnis der Wünsche der Auftraggeber. Wir erleben den Vorteil eines ‚Muttersprachlers’ immer wieder als absolut hilfreich, etwa in Gerichtsverfahren oder Lizenzverhandlungen, aber auch bei der Vorbereitung und Durchführung von Patentanmeldeverfahren.